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MuKEn 2014 / Ersatz fossiler Wärmeerzeuger

Aus dem Amtsblatt vom Donnerstag den 16. Februar 2017, beschliesst der Regierungsrat des Kantons
Obwalden, die Übernahme der MuKEn 2014 Vorschriften mit den Teile A bis P (Basismodul) und der
Module M3, M4, M7, M11.

Diese Ausführungsbestimmungen treten am 01.01.2018 in Kraft.

(Nebenstehend finden Sie das Amtsblatt mit den genauen Gesetzesauszug)


Aktualisierungsstatus des untenstehenden Berichts: Version 2 / 05.02.2018

Quelle:
www.ow.ch

Im nachstehenden Bericht erfahren Sie, nur über den Teil F "Erneuerbare Wärme beim Wärmeerzeugerersatz",
für alle anderen Teile A bis P der MuKEn 2014 und deren Module können übers Internet gesucht werden.

(Nebenstehend finden Sie von unserem Verband Suissetec ein Merkblatt mit dem selben Thema)

Es betrifft vorallem den Wohnungsbau (EFH und MFH) und auch nur die fossilen Wärmeerzeuger (Öl und Gas).
Wer eine Holzheizung oder Wärmepumpe als Wärmeerzeuger installiert hat, ist von diesen Bestimmungen
nicht betroffen.

In Bauten mit Wohnnutzung soll zukünftig bei einem Ersatz des Wärmeerzeugers, der Anteil an nichterneuer-
barer Energie 90% des massgebenden Bedarfs nicht überschritten werden. Die Standardlösungen sind
auf einen massgebenden Energiebedarf für die Heizung und Warmwasser von 100 kWh/m²a festgelegt.
Das heisst, dass 10% also 10 kWh/m²a durch erneuerbare Energie abgedeckt werden müssen.

Neu ist der Ersatz eines Wärmeerzeugers "bewilligungs- / meldepflichtig".
Noch nicht ganzklar ist wer, dies melden muss und wer dies bewilligt.


KEINE AUFLAGEN hat man bei folgenden Bedingungen:

a) Wenn das Gebäude eine Zertifizierung nach MINERGIE vorzuweisen hat; oder
b) bei einer Beurteilung des Gebäudes die Klasse D bei der GEAK-Gesamtenergieeffizienz erreicht.


MIT AUFLAGEN muss zusätzlich einer der 11 nachstehenden Standardlösungen ausgeführt werden:

SL 1   Thermische Sonnenkollektoren für die Wassererwärmung
          Solaranlage: Mindestfläche (Absorberfläche) 2% der EBF (Energiebezugsfläche)
          Beispiel: Hat ein Wohnhaus ca. 200 m² EBF so müsste die Kollektrofläche (Absorberfläche) 4m²
                       betragen.

SL 2   Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung
          Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger und ein Anteil an erneuerbarer Energie für Warmwasser
          Ergänzend: Eine hydraulische Verbindung zum Wassererwärmer (Beistellboiler) muss vorhanden sein.
                            Wenn dies nicht so ist, muss eine thermische Kollektoranlage oder ein Wärmepumpen-
                            Boiler vorgesehen werden.

SL 3   Wärmepumpe mit Erdsonde, Wasser- oder Aussenluft
          Elektrisch angetriebene Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser ganzjährig

SL 4   Wärmepumpe mit Erdgas
          Erdgas angetriebene Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser ganzjährig

SL 5   Fernwärmeanschluss
          Anschluss an ein Netz mit Wärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien

SL 6   Wärmekraftkopplung
          Müssen einen elektrischen Wirkungsgrad von min. 25% und für den Wärmebedarf min. 60% (Heizung
          und Warmwasser) aufweisen
          Info: Wärmekraftkopplung sind Geräte die Strom und Wärme produzieren, im Wohnhungsbau eher
                  wenig eingesetzt.



                                                                                                                                                   weiter auf Seite 2

Quelle:
suissetec










































 
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